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Geschrieben von pjka am 04.05.2005 um 17:49:

 

Zitat:
Original von Beetle
Auch nicht wenn ich jetzt nur aus einem Songtext nur die 1. Zeile eines Refrains nehm?


beetle gegen ein oder zwei Zeilen aus einen Liedtext wird wohl keiner was haben können aber mehr würde ich nicht nehmen Grinsen1



Geschrieben von Beetle am 05.05.2005 um 10:49:

 

Na dann ist ja gut Biggrin



Geschrieben von Skati-Kuebi am 07.05.2005 um 13:41:

 

Was? entsetzt Auch keine mehr von Daniel!?



Geschrieben von crazy-girl am 31.05.2005 um 22:59:

 

Anscheinend nicht.



Geschrieben von pjka am 01.06.2005 um 00:01:

 

Zitat:
Original von Skati-Kuebi
Was? entsetzt Auch keine mehr von Daniel!?

Nein Skatie -Kuebi die gefahr ist zu Groß wie folgendes beispiel erklärt.

Im März 2005 hat eine Anwaltskanzlei aus Berlin Abmahnungen an so gut wie alle deutschen Songtext-Seiten verschickt. Uns sind derzeit 42 Seiten mit insgesamt 226 Abmahnungen bekannt. Täglich melden sich immer mehr betroffene Webmaster bei uns. PRO Abmahnung sind nun über 1600,57 € Anwaltkosten zu zahlen! Für die meisten Betreiber bedeutet dies den finanziellen Ruin und die Schließung der Internetseite. Der Rekord momentan liegt bei 25 Abmahnungen an einen Webseitenbetreiber!
Dies ist der Grund, warum es in Zukunft wohl keine deutsche Songtext-Seiten mehr geben wird.


Die abgemahnten Seiten waren fast alle nicht kommerziell, und auch keineswegs gewinnorientiert. Wir haben keine 30 Euro für einen Text verlangt. Die meisten Seiten haben rein gar nichts verdient. Alle Seiten haben die Möglichkeit angeboten Songtexte auf Anfrage zu löschen. Eine E-Mail hätte gereicht! Es gab also keinen Bedarf einen Anwalt einzuschalten, der einen vorgefertigten Brief über 226mal verschickt, und pro Brief die stolze Summe von 1600,57 € verlangt.
Den uns bekannten Songtext- und Forenseiten entstanden somit Forderungen von über 361.728,00 €.
Ein Anwalt der 226mal den gleichen Brief verschickt, wird so schnell mal über eine viertel Million reicher. Einige von uns sind noch minderjährig, trotzdem werden schon Beträge von über 11.200,00 € bzw. über 6.400,00 € verlangt. Dies ist nicht nur unverschämt sondern auch unmoralisch. Diese Jugendliche haben kein eigenes Einkommen. Wie sollen sie diese Schuld begleichen?


Quelle :http://www.kampfumsongtexte.de/
das liegt denn auch nicht an den Künstler sondern an den Musikverlagen wie z. B. BMG und die Anwälte verdienen sich mal wieder dumm und dämlich daran



Geschrieben von ghani2 am 01.06.2005 um 00:28:

 

wirklich eine widerliche abzocke, finde ich. *wut2*
dabei war das posten von songtexten oft schlichtweg kostenlose werbung für einen künstler. *tocktock*



Geschrieben von Isis am 17.06.2005 um 14:30:

 

Wie komm ich jetzt an Songtexte, wenn ich die CD zwar gekauft habe, aber keine Texte im Booklet sind? Frage
Kann mir da jemand weiterhelfen?



Geschrieben von autorgirl am 10.09.2005 um 16:58:

 

gute und interessante texte steigern doch das interesse an einem song und damit die verkaufszahlen...

jetzt ziehen sie schon kindern das geld aus der tasche- die meistens das meiste geld in cds investieren... *kopfklatsch*

theoretisch müsste man die ganze musikindustrie boykottieren. aber wenn sie so weitermachen, schaffen die das auch von selbst!



Geschrieben von Franzi_ am 12.09.2005 um 23:59:

 

ist eigentlich irgendjemand mal auf die Idee gekommen bei dem Team von Daniel anzufragen ob seine Songtexte unter das Verbot fallen ? Die wissen bestimmt an wen man sich da wenden muss. Grübel

Wäre doch toll wenn er die Erlaubnis für Foren erteilt und zumindest ein versuch wert. Gruppe

Ich würde ja selber fragen, habe jedoch den verdacht das es hier user mit direkterem kontakt gibt Daumen

Lieben Gruß
Franzi



Geschrieben von Wolke am 13.09.2005 um 00:23:

 

Zitat:
Original von Franzi_
Ich würde ja selber fragen, habe jedoch den verdacht das es hier user mit direkterem kontakt gibt Daumen


Trau dich doch, selbst dort zu fragen, auch ohne, dass du den "Verdacht" hast! Auf die Antwort bin ich auch gespannt! Grinsen2



Geschrieben von Franzi_ am 13.09.2005 um 19:48:

 

mache ich glatt, wenn ich wüßte an welche adresse ich schreiben soll. Grübel

Fanpost ? Grübel



Geschrieben von Wolke am 13.09.2005 um 19:52:

 

Zitat:
Original von Franzi_
mache ich glatt, wenn ich wüßte an welche adresse ich schreiben soll. Grübel

Fanpost ? Grübel


Klar, versuche es doch dort einmal. Wenn es nicht die richtige Stelle dafür ist, wird man dir das sicherlich bzw. hpffentlich mitteilen. Grinsen2



Geschrieben von Franzi_ am 13.09.2005 um 20:25:

 

das habe ich geschrieben, mal sehen was sie mir antworten :)


Lieber Herr Küblböck, liebes Internet Team,

Seit einiger Zeit wird das veröffentlichen von Songtexten anderer Künstler in Internetforen mit hohen Abmahnstrafen durch Anwälte der Produktionsfirmen geahndet.
Seitdem herrscht in den Fanforen, wie wwww danielsuperstar.de , die Angst das beim posten von Textzeilen bzw den Texten von Daniels Liedern im Forum eine Abmahnung durch einen Anwalt erfolgt.
Ist diese Angst berechtigt ? An wen muss man sich wenden um diese Frage in Bezug auf Daniels Lieder klären zu können ?
Ich würde mich sehr freuen eine Antwort von Ihnen zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn,
Franziska Wrana



Geschrieben von Franzi_ am 14.09.2005 um 15:45:

 

heute kam antwort

Hallo,

ja, diese Angst ist berechtigt. Genaue Auskunft darüber kann ihnen die GEMA geben.

LG
Daniel-Team


schade rotbin



Geschrieben von danielmania am 14.09.2005 um 20:37:

 

..na..da wären wir auch von alleine nicht drauf gekommen... Kopfklatscher2

echt..ne tolle Auskunft.... Daumen runter ..und so...positiv...formuliert.... Grinsen1



Geschrieben von Skaterlady am 14.09.2005 um 22:45:

 

DAnn schreibt doch mal die GEMA an Biggrin Grübel

Ich kann aber auch mal bei uns im Radio nachsehen, wir haben immer aktuelle Infos zu diesen Dingen Daumen



Geschrieben von Franzi_ am 14.09.2005 um 22:45:

 

das habe ich auf der seite der gema gefunden:

UNERLAUBTE MUSIKDARBIETUNG
Jede Inanspruchnahme urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Werken der Tonkunst mit und ohne
Text, die ohne vorherige Einwilligung der Urheberberechtigten bzw. der GEMA vorgenommen wird,
stellt einen rechtswidrigen Eingriff in geistiges Eigentum dar und unterliegt damit den gleichen
Rechtsregeln, die für das Sacheigentum gelten. Wer also Musikdarbietungen unerlaubt durchführt,
ist gemäß § 97 des Urheberrechtsgesetzes zum Schadenersatz verpflichtet. Die GEMA als
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doppelten Tarifbetrag nach den Normalvergütungssätzen des jeweils einschlägigen Tarifs als
Schadenersatz zu verlangen (vgl. BGHZ Bd. 59, S. 286). Darüber hinaus setzt sich jeder, der
urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet, auch der Strafverfolgung gemäß § 106 des Urheberrechtsgesetzes aus.


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